Die Inhalte der Ausbildung zum Jäger sind in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend gleich, wobei es in Teilen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Schwerpunkte und Prüfungsinhalte gibt.
In meinem Fall werde ich meine Prüfung in Rheinland-Pfalz durchführen und diese orientiert sich am Rahmenplan, der bei der oberen Jagdbehörde hinterlegt ist.
Dieser schreibt folgende Inhalte vor:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege
- Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung, Führung von Jagdhunden
- Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen)
- Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
- Jagdrecht
- Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.
Nach § 21 LjagdG RLP darf zur Jägerprüfung nur zugelassen werden, wer einen theoretischen und praktischen Ausbildungsnachweis erbringt. Liegen diese Informationen vor, erfolgt die Zulassung zur Jägerprüfung durch die untere Jagdbehörde. Die Jägerprüfung selbst gliedert sich in drei Abschnitte:
- Schießprüfung
- Schriftliche Prüfung
- Mündlich-Praktischer Teil
Weiterführende Informationen findest Du auch auf der Seite „Wie werde ich Jäger in Rheinland-Pfalz“ des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.