Das Bild zu diesem Beitrag beschreibt es schon ganz gut – meine Ungeduld und mein Wunsch, endlich in den Ansitz steigen zu können, um Wild beobachten und alles darüber lernen zu können. Hinzu kommt, dass ich das Fotografieren nicht nur beruflich brauche sondern auch privat liebe. Es gibt also gleich mehrere Gründe, auf einen Hochsitz zu steigen und Ausschau nach Wild zu halten.
Das bringt mich allerdings zu einem ganz wichtigen Thema, dass eventuell für einige von Euch interessant sein dürfte, die sich ebenfalls in einer Art „Warteschleife“ befinden – oder einfach nur begeisterte Tierbeobachter oder Fotografen sind.
Jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze oder Leitern dürfen nicht betreten werden!
Sollte ein guter Grund der Benutzung vorliegen, weil Du beispielsweise Wild fotografieren möchtest, so kannst Du den zuständigen Jäger, Jagdleiter oder Pächter fragen. In der Regel stellt das kein Problem dar und ich habe es selbst schon erlebt, dass der Jagdaufseher mit mir ins Revier gegangen ist und mir die Stellen gezeigt hat, an denen ich die besten Aufnahmen machen konnte. Nur bitte – nicht ungefragt einfach auf Ansitz gehen. Das ist nicht nur verboten sondern kann auch Probleme nach sich ziehen.
Die Kontaktdaten erfragst Du am besten bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es eine Abteilung, bei der die Pächter, Aufseher und Jäger gemeldet sind.
Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen findet man auf den folgenden Webseiten interessante Informationen:
Wie sooft gilt auch hier, dass es im Interesse aller ist, sich an diese Vorgaben zu halten, denn sie werden nicht willkürlich aufgestellt. Speziell während der Jagdzeiten oder kurz davor ist es fatal, wenn durch die unsachgemäße Benutzung von Hochsitzen das Wild verscheucht wird. Kommt es zu einer Wildwanderung in Nachbarreviere, ist das für alle Beteiligte ein großes Problem. Ebenso spielt natürlich die Unfallgefahr eine große Rolle. Nicht jeder Hochsitz ist noch sicher und im schlimmsten Fall sogar von militanten Jagdgegnern manipuliert, so dass ein Betreten Lebensgefährlich werden kann.
(mr)
Als ich aus dem Wald kam,begegnete mir ein Förster.
Er verlangte meinen Ausweis und drohte,im Wiederholungsfall,für diese Waldbegehung,mit einer Anzeige.
Meines Wissens,ist der Wald für alle da.
Ich war nicht zu Unzeiten drin und es war auch keine Wildruhezone.
Lieber Herr Dorn,
selbstverständlich dürfen Sie sich überall frei bewegen, auch abseits befestigter Waldwege. Der Wald ist für alle da, selbst Privatbezirke, die nicht eingezäunt sind, dürfen Sie aufsuchen. Sie müssen allerdings Hinweis- und Warnschilder beachten, etwa bei Gemeinschaftsjagden oder auch Forstarbeiten etc. So kann auch nach schweren Stürmen ein Spaziergang im Wald schnell lebensgefährlich werden, da Äste von oben herabfallen oder ganze Bäume umstürzen können. Sofern Sie also kein Verbots- oder Hinweisschild mißachtet haben, waren Sie nicht im Unrecht. Ein Jäger oder Jagdausübungsberechtiger darf zwar Ihre Personalien feststellen oder Sie auch festsetzen, wenn das nicht möglich ist, jedoch nur dann, wenn es dafür berechtigte Verdachtsmomente gibt, wie z.B. Wilderei etc.! Waren Sie dort nur spazieren und haben sich keines Vergehens schuldig gemacht oder verdächtigt gezeigt, besteht kein Grund zur Personalienbestimmung. Allerdings kommt es in manchen Gegenden inzwischen auch zu Anschlägen auf Jagdeinrichtungen oder auch auf Jäger selbst, so dass der Förster vielleicht schon sehr angespannt reagiert hat. Hier ist eventuell mal das Gespräch zu suchen. Das gilt aber üblicherweise für beide Seiten.
Viele Grüße
Michael Rüttger
Ein andermal rief mir eine Person,wohl ein Jäger beim Abendansitz,vom Hochsitz runter,was ich denn noch hier zu suchen hätte.Es war dämmrig,noch nicht dunkel.Es war im freien Feld und ich machte einen Abendspaziergang.
Ich verstehe,dass ein Spaziergänger seine Hoffnung auf einen Abschuss zunichte machen könnte,seh aber nicht ein,dass mann mich so anspricht.
Lieber Herr Dorn,
auch hier gilt meine Antwort zu Ihrem vorherigen Kommentar. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt in der Dämmerung und abseits der Wege tatsächlich nicht ganz ungefährlich. Zur Zeit ist „Blattzeit“. Das bedeutet, das Rehwild ist im Liebestaumel und die Jöger sitzen zur Bockjagd an. Da die besten Zeiten für die Jagd vor und während des Sonnenaufgangs, sowie Abends in der Dämmerung, bis kurz vor Sonnenuntergang liegen, kann es natürlich sein, dass Sie ihm in sein Schußfeld gelaufen sind. Natürlich müssen Jöger vor dem Schuss überprüfen, ob das Schußfeld frei ist und sicherstellen, dass niemand verletzt werden kann aber ich möchte mal eine Lanze für den Jäger brechen; wenn man ansitzt, dann ist auch immer eine gewisse Anspannung vorhanden. Man reagiert auf jede Bewegung und muss eine Menge Sicherheitsbestimmungen beachten. Wenn man dann plötzlich einen Menschen im Schußfeld sieht, dann schockt das einen sehr, denn man sitzt häufig auch mit der Waffe im Anschlag und wartet auf das Querkommen des Wildes. Einen Menschen dann plötzlich im Visier zu haben, ist wie ein Schlag in die Magengrube! Vielleicht erklärt das sein Verhalten Ihnen gegenüber! Allerdings haben Sie Recht, man sollte sicherlich immer mit Respekt aufeinander zugehen und das gilt auch für Jöger!
Wie ich aber schon geschrieben habe, gibt es spezielle Jagdzeiten für bestimmte Wildarten. Wenn Sie sich viel im Wald – auch in der Dämmerung bewegen – ist es vielleicht eine Gute Idee, nachzuschauen, wann welches Wild wo gejagt wird und dann diese Gebiete besser meiden oder zumindest auf den Wegen bleiben. Zusätzlich ist auch eine gut sichtbare Kleidung sehr hilfreich – für beide Seiten!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen verständlich machen, warum es eventuell zu den irritierenden Reaktionen gekommen ist. Bedauerlich ist, dass in der heutigen Zeit oftmals jegliche Achtung oder Respekt anderen gegenüber in den Hintergrund gerät. Ein freundlicher Umgang mit Erklärungen ist für alle Seiten – auch für die Zukunft – der bessere Weg!
Herzliche Grüße
Michael Rüttger
Was hier steht ist schlicht falsch. Im Gegenteil, der Jagdpächter kann sogar Strafe zahlen müssen, wenn Kinder den Hochsitz betreten und sich dabei verletzen. Solche Informationen sind als Fakenews zu betrachten.
Hallo Herr Kauer,
falsch ist es sicherlich nicht, denn ich habe ja nicht geschrieben, dass der Eigentümer (Pächter) im Falle des Betretens von Kindern NICHT haftet. Das ist aber ein Sonderfall. Beim Betreten erwachsener Personen sieht die Rechtssprechung das uneinheitlich. Es ging mir aber auch nicht um die juristischen Fallstricke sondern um die Bitte, ein Betreten doch mit den zuständigen Verantwortlichen abzusprechen. Bei einer Genehmigung sieht dann alles ganz anders aus.