Waldbrandgefahr in RLP

Waldbrandgefahr in RLP

Ein freundschaftliches Verhältnis zum ortsansässigen Pächter ist bisweilen sehr hilfreich und so erfreute mich unser Pächter doch mit einer Führung entlang der Reviergrenzen. Ich lernte so zum einen die Dimensionen kennen und zum anderen die Namen und Standorte der Hochsitze.

Leider begegneten wir auf unserem Rundgang zwei jungen Männern, die gerade dabei waren, einen Grill und eine Feuerstelle herzurichten. Der Grill brannte schon und die Feuerstelle war noch nicht entzündet.

Wir hatten uns schon kurz zuvor entsetzt über die Trockenheit des Waldes gezeigt. Tannennadeln knirschten unter unseren Stiefeln und jeder Schritt schleuderte eine Staubwolke in die Luft. Ich persönlich habe das in der Intensität noch nicht erlebt und schreibe die Austrocknung des Waldbodens z.T. auch den gewaltigen Rodungsmaßnahmen zu, die in meiner Region wegen dem Borkenkäferbefall durchgeführt wurden und werden.

Wie jeder weiß, begünstigt Hitze und Trockenheit den Ausbruch eines Feuers. In Rheinland-Pfalz haben wir Stand heute die Warnstufe 4 von 5 – kurz um – extrem Trocken, was mich dann wieder zu den beiden Gestalten bringt.

Da ich ja „nur“ ein Jagdscheinanwärter bin und der Pächter verantwortlich ist, hielt ich mich im Hintergrund, während er die beiden „Herrschaften“ zur Rede stellte. Die beiden Männer waren höflich und stellten sich als „Pfadfinder“ vor, die ein persönliches Training vorbereiten wollten und auch nicht planen würden, die Feuerstelle zu entzünden. Sie bereiten einen Lehrgang vor und haben diese zu Übungszwecken angelegt. „Nun denn, dachte ich mir …“

Da der Grill, obgleich auch ein sehr kleiner mit zwei bruzelnden Steaks belegt, schon entzündet war, belehrte sie der Pächter über die Waldbrandgefahr. Sie zeigten sich einsichtig, löschten das Grillfeuer und versprachen, alles wieder zu beseitigen und keine Spuren zu hinterlassen. Der Pächter meinte noch, dass er gerne wissen würde, wenn solche „Aktionen“ in seinem Revier stattfinden sollen und es wäre für die Zukunft nett, ihn darüber zu informieren.

Da ich am nächsten Morgen zu einem Hochsitz in der Nähe unterwegs war, inspizierte ich auf die Bitte des Pächters noch einmal die Stelle und es war wirklich keine Spur erkennbar. Das ist der erfreuliche Part.

Der für mich unerfreuliche Teil ist die Entzündung eines Feuers mitten in einem Waldgebiet. Mit der Warnstufe 4 herrscht gemäß Landeswaldgesetz striktes Rauchverbot im Wald und ein Grillfeuer ist sicherlich nicht weniger gefährlich, obendrein außerhalb offizieller Grillplätze ebenfalls verboten!

Ich grüble immer noch darüber nach, wie man so unvernünftig sein kann. Die jungen Männer waren schätzungsweise Anfang bis Mitte 20 – da sollte man um diese Gefahren nicht mehr belehrt werden müssen.

Na ja – wie dem auch sei, das war der Auslöser für diesen Blogeintrag und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wie gefährlich der kleinste Funke, ja selbst falsch abgestellte Fahrzeuge oder Glasscherben werden können.

Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben folgende Verhaltensregeln herausgegeben:

  • Gemäß dem Landeswaldgesetz ist das Rauchen im Wald strengstens verboten. Begegnen Ihnen rauchende Menschen im Wald, sollen Sie sie höflich darauf aufmerksam machen.
  • Das Grillen und Anlegen offener Feuer ist im Wald und in Waldesnähe verboten. Nur offizielle Grill- und Feuerplätze benutzen und penibel auf den Funkenflug achten.
  • Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge nicht einfach auf Feldwegen oder am Rand einer Wiese ab. Trockene Grasflächen können sich durch die heißen Abgasanlagen unter den Autos entzünden. Stellen Sie Ihr KFZ bitte nur an aisgewiesenen Parkplätzen ab.
  • Ebenfalls ist es wichtig, dass Feld- und Waldwege für Rettungsfahrzeuge vollständig freigehalten werden müssen.
  • Bitte informieren Sie bei jeder noch so kleinen Rauchentwicklung den Notruf unter 112. Die Angabe der im Wald an Wegkreuzungen durch grüne Tafeln mit weißen Kreuzen und Nummern ausgewiesenen Rettungspunkten erleichtert die rasche Bekämpfung sehr.

Da Waldbrände in den allermeisten Fällen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wird, helfen Sie bitte mit, dass es nicht dazu kommt. Ein weiterer guter Artikel zu diesem Thema findet sich auch auf der Seite des Deutschen Jagdverbandes.

(mr)

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