Fuchsjagd verbieten – und damit den Artenschutz retten? Warum das Gegenteil der richtige Weg sein könnte
Ein Verbot der Fuchsjagd wird immer wieder als vermeintlicher Fortschritt im Tierschutz dargestellt. Doch wer bedrohte Arten wirklich schützen möchte, darf nicht nur einzelne Tierarten betrachten. Er muss ökologische Zusammenhänge verstehen, Verantwortung übernehmen und alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Jagd.
Es ist eine Diskussion, die in Deutschland regelmäßig aufflammt: Soll die Fuchsjagd abgeschafft werden? Tierschutzorganisationen fordern ein Ende der Bejagung, während Jäger auf die Bedeutung eines ausgewogenen Wildtiermanagements hinweisen.
Die Argumentation der Jagdgegner klingt zunächst einfach: Der Fuchs sei ein natürlicher Bestandteil unserer heimischen Tierwelt und müsse deshalb ganzjährig geschützt werden. Die Natur werde ihre eigenen Regeln finden.
Doch diese Betrachtung greift zu kurz.
Unsere heutige Kulturlandschaft ist kein unberührtes Ökosystem mehr. Natürliche Lebensräume sind vielerorts verschwunden, Wanderkorridore unterbrochen und ökologische Gleichgewichte durch menschliche Eingriffe verändert worden. Die Folgen sind deutlich sichtbar: Zahlreiche Niederwildarten und Bodenbrüter stehen unter erheblichem Bestandsdruck.
Wer unter diesen Bedingungen die Bejagung eines wichtigen Prädators grundsätzlich infrage stellt, muss eine entscheidende Frage beantworten:
Wer übernimmt künftig die Verantwortung für das gesamte ökologische Gleichgewicht?
1. Der Fuchs ist nicht das Problem – aber Teil der Gleichung
Der Rotfuchs ist ein anpassungsfähiger Beutegreifer. Er findet Nahrung in Wäldern, auf Feldern, in Wiesen und zunehmend auch mitten in unseren Städten.
Seine Nahrung besteht unter anderem aus Mäusen, Ratten, Kaninchen, Vögeln, Eiern und anderen Kleintieren. Als Bestandteil des Ökosystems erfüllt er wichtige Funktionen.
Aber genau hier liegt der entscheidende Punkt: Ein natürliches Raubtier ist nicht automatisch ein unproblematischer Bestandteil jeder vom Menschen veränderten Landschaft.
Insbesondere Bodenbrüter wie Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche und Feldhase haben es in vielen Regionen ohnehin schwer. Ihre Lebensräume sind kleiner geworden, geeignete Rückzugsflächen fehlen und der Bruterfolg ist vielerorts dramatisch gesunken.
In einer solchen Situation kann zusätzlicher Prädationsdruck entscheidend sein.
Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung aus einer niederländischen Milchviehlandschaft identifizierte elf Säugetierarten als potenzielle Prädatoren von Wiesenvogelgelegen. Der Rotfuchs gehörte zu den sechs regelmäßig nachgewiesenen Arten. Über drei Untersuchungsjahre hinweg war er der konstanteste Prädator von Gelegen des Großen Brachvogels.
Die Wissenschaftler weisen gleichzeitig darauf hin, dass nicht allein die Anwesenheit eines Beutegreifers entscheidend ist, sondern dessen tatsächlicher Einfluss im Zusammenspiel mit anderen Prädatoren.
Das ist eine wichtige Erkenntnis: Artenschutz braucht eine Betrachtung der gesamten Nahrungskette und darf sich nicht auf eine einzelne Tierart beschränken.
Quelle: European Journal of Wildlife Research, 2024, DOI: 10.1007/s10344-024-01878-0.
2. Luxemburg: Seit 2015 keine Fuchsjagd mehr
Luxemburg ist für die deutsche Diskussion ein interessantes Beispiel.
Zum 1. April 2015 wurde dort die Fuchsjagd vollständig verboten. Seitdem darf der Rotfuchs grundsätzlich nicht mehr bejagt werden.
Die Entscheidung wurde unter anderem mit wissenschaftlichen Untersuchungen begründet. Befürchtungen über eine zunehmende Ausbreitung des Fuchsbandwurms und eine explosionsartige Vermehrung der Fuchspopulation standen anschließend immer wieder im Mittelpunkt der politischen Diskussion.
Was ist seitdem passiert?
Die luxemburgische Regierung hielt 2019 an dem Verbot fest. Nach damaliger Einschätzung des Umweltministeriums hatten sich die befürchtete Überpopulation und eine entsprechende Ausbreitung von Krankheiten nicht bestätigt.
Auch die Daten zum Fuchsbandwurm sind interessant: Nach Angaben der luxemburgischen Veterinärverwaltung sank der Anteil infizierter Füchse von 29 Prozent im Jahr 2014 auf 13,8 Prozent im Jahr 2022.
Diese Zahlen zeigen zunächst, dass ein Jagdverbot nicht zwangsläufig zu einer Zunahme des Fuchsbandwurms führt.
Aber sie beantworten nicht die entscheidende Frage des Artenschutzes.
Denn Luxemburg verfügte nach den Angaben im Verwaltungsgerichtsverfahren von 2016 über keine systematischen Fuchsbestandserhebungen unmittelbar vor Einführung des Verbots. Entsprechend fehlt eine belastbare Vergleichsgrundlage, um die Auswirkungen des Jagdverbots auf die Fuchspopulation eindeutig zu quantifizieren.
Auch ein wissenschaftlich nachgewiesener positiver Effekt des Jagdverbots auf bedrohte Bodenbrüter lässt sich daraus nicht ableiten.
Das luxemburgische Beispiel ist deshalb kein Beweis dafür, dass ein Fuchsjagdverbot dem Artenschutz schadet. Es zeigt vielmehr, wie problematisch politische Entscheidungen ohne ausreichende Erfolgskontrolle sein können.
Ein Artenschutzkonzept muss messbare Ziele haben. Dazu gehören Bestandszahlen, Bruterfolge und die Entwicklung der gesamten Artenvielfalt – nicht nur die Frage, ob eine Tierart weiterhin bejagt wird.
Quellen: Luxemburgisches Verwaltungsgericht, Urteil Nr. 36404 vom Juni 2016; Luxembourg Times, 12.02.2019; Angaben der luxemburgischen Veterinärverwaltung, veröffentlicht durch Mouvement écologique.
3. Niederlande: Ein Beispiel für die Grenzen pauschaler Schutzkonzepte
Auch die Niederlande werden in der Diskussion um die Fuchsjagd häufig angeführt.
Hier ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig: Der Fuchs steht unter gesetzlichem Schutz, die Regulierung ist aber unter bestimmten Voraussetzungen durch behördliche Ausnahmegenehmigungen möglich. Die Niederlande kennen also kein uneingeschränktes Verbot jeglicher Fuchsbejagung.
Das niederländische Modell zeigt, dass Artenschutz und Bestandsregulierung durchaus miteinander vereinbar sein können.
Besonders interessant ist die Situation der Wiesenvögel. Die Niederlande gehören zu den wichtigen Brutgebieten verschiedener Bodenbrüter. Der Schutz von Kiebitz und Großem Brachvogel ist dort seit Jahren ein bedeutendes Naturschutzthema.
Eine Untersuchung niederländischer Wissenschaftler aus den Jahren 2021 bis 2023 dokumentierte elf potenzielle Säugetierprädatoren von Wiesenvogelgelegen. Der Fuchs gehörte zu den regelmäßig auftretenden Arten und spielte bei der Prädation von Brachvogelgelegen eine nachweisbare Rolle.
Die Erkenntnis daraus ist eindeutig: Prädation ist ein realer Faktor, der bei Schutzmaßnahmen für Bodenbrüter berücksichtigt werden muss.
Das bedeutet nicht, dass der Fuchs allein für den Rückgang der Wiesenvögel verantwortlich ist. Es bedeutet aber ebenso wenig, dass man seinen Einfluss ignorieren darf.
Ein funktionierender Artenschutz muss dort eingreifen können, wo wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass bestimmte Prädatoren den Bruterfolg bedrohter Arten erheblich beeinträchtigen.
Quelle: European Journal of Wildlife Research, 2024, DOI: 10.1007/s10344-024-01878-0; niederländische Rechtsgrundlagen und Faunamanagement: Faunabeheereenheden Nederland.
4. Landwirtschaft: Ein wichtiger Faktor – aber nicht die ganze Wahrheit
Wenn es um den Rückgang von Feldhase, Rebhuhn, Kiebitz oder Feldlerche geht, fällt häufig ein Satz:
„Daran ist ausschließlich die Landwirtschaft schuld.“
Diese Aussage ist zu einfach. Allerdings wäre es ebenso falsch, den Einfluss der Landwirtschaft grundsätzlich zu bestreiten.
Die wissenschaftliche Datenlage ist eindeutig: Die Intensivierung der Landwirtschaft gehört zu den wesentlichen Ursachen für den Rückgang vieler Feldvogelarten.
Eine 2023 in den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) veröffentlichte Studie untersuchte die Entwicklung von 170 Vogelarten an mehr als 20.000 Untersuchungsstandorten in 28 europäischen Ländern über einen Zeitraum von 37 Jahren.
Das Ergebnis: Die Intensivierung der Landwirtschaft, insbesondere der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, war der wichtigste untersuchte Belastungsfaktor für die Bestandsentwicklung zahlreicher Vogelarten.
Doch daraus folgt nicht, dass andere Einflussfaktoren bedeutungslos wären.
Betrachten wir beispielsweise den Kiebitz.
Sein Bestand in Deutschland ist zwischen 1992 und 2016 um rund 88 Prozent zurückgegangen. Der NABU nennt als wesentliche Ursachen die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Umwandlung in Ackerland und eine nicht an die Bedürfnisse der Wiesenvögel angepasste Bewirtschaftung.
Auch der Verlust von Insekten als Nahrungsgrundlage spielt eine wichtige Rolle.
Gleichzeitig benötigt der Kiebitz ausreichend Bruterfolg, damit sich seine Population erhalten kann. Ein Brutpaar muss im Durchschnitt etwa 0,8 flügge Jungvögel pro Jahr hervorbringen.
Wenn bereits Lebensraum und Nahrungsgrundlage fehlen, kann zusätzlicher Prädationsdruck die Situation weiter verschärfen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Landwirtschaft oder Fuchs? Die richtige Frage lautet: Wie können wir sämtliche Faktoren reduzieren, die den Bestand einer bedrohten Art gefährden?
Ein Artenschutz, der nur einen Teil der Ursachen betrachtet, wird keine nachhaltigen Ergebnisse liefern.
Quellen: Rigal et al., 2023, PNAS, „Farmland practices are driving bird population decline across Europe“, DOI: 10.1073/pnas.2216573120; NABU, „Inseln für den Kiebitz“.
5. Rebhuhn und Kiebitz: Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Wie dramatisch die Entwicklung tatsächlich ist, zeigen die offiziellen Bestandsdaten.
Zwischen 1990 und 2013 gingen die Bestände verschiedener typischer Feldvogelarten in Deutschland massiv zurück:
- Feldlerche: minus 35 Prozent
- Kiebitz: minus 80 Prozent
- Rebhuhn: minus 84 Prozent
Diese Zahlen wurden 2017 auf Grundlage einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag veröffentlicht.
Der Vogelschutzbericht 2019 des Bundesamtes für Naturschutz bestätigt die dramatische Entwicklung. Kiebitz und Rebhuhn haben innerhalb von 36 Jahren jeweils mehr als 90 Prozent ihrer Bestände eingebüßt.
Das sind keine kleinen Schwankungen natürlicher Populationen. Das ist ein massiver Verlust heimischer Artenvielfalt.
Aber genau deshalb müssen wir differenzieren.
Die Landwirtschaft muss Lebensräume erhalten und wiederherstellen. Feuchtwiesen, Feldraine, Brachen und Hecken brauchen wieder mehr Raum. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss dort kritisch hinterfragt werden, wo er die Nahrungsgrundlage von Wildtieren beeinträchtigt.
Gleichzeitig müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, wie hoch der Prädationsdruck in den verbliebenen Rückzugsgebieten ist.
Wer diese zweite Frage aus ideologischen Gründen nicht stellen möchte, handelt nicht im Interesse eines ganzheitlichen Artenschutzes.
Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11877; BfN, Vogelschutzbericht 2019.
6. Warum Jäger für einen funktionierenden Artenschutz unverzichtbar sind
Jäger sind weit mehr als Menschen, die Wildtiere erlegen.
Sie kennen ihre Reviere, beobachten Wildbestände über Jahre hinweg und erkennen Veränderungen häufig unmittelbar vor Ort.
Sie investieren Zeit, Geld und Arbeit in den Erhalt von Lebensräumen und die Förderung heimischer Arten.
Dazu gehören unter anderem:
- Anlage und Pflege von Blühflächen und Wildäckern
- Schaffung von Rückzugs- und Deckungsmöglichkeiten
- Pflege von Hecken und Feldgehölzen
- Schutz von Wildtieren während der Mahd
- Erfassung und Beobachtung von Wildtierbeständen
- Prädatorenmanagement in sensiblen Lebensräumen
- Zusammenarbeit mit Landwirten, Naturschutzbehörden und Flächeneigentümern
Dass es sich dabei nicht nur um schöne Worte handelt, zeigen auch Zahlen des Deutschen Jagdverbandes.
Nach einer Mitgliederbefragung aus dem Jahr 2022 investierten die damals rund 403.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland jährlich etwa 130 Millionen Euro aus eigener Tasche in Biotoppflege und Artenschutz.
Im Durchschnitt verbrachten sie 41 Stunden pro Monat in der Natur. Davon entfielen 16 Stunden auf Arbeiten im Revier, beispielsweise die Pflege von Lebensräumen und den Schutz von Wildtieren.
Das ist ein erheblicher ehrenamtlicher Beitrag zum praktischen Naturschutz.
Natürlich ist nicht jede jagdliche Maßnahme automatisch Artenschutz. Auch die Jagd muss sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen, gesetzlichen Vorgaben und nachvollziehbaren Zielen orientieren.
Aber eines sollte klar sein: Wer die Jägerschaft aus dem Artenschutz ausschließt, verzichtet auf ein enormes Potenzial an praktischer Erfahrung, Wissen und ehrenamtlichem Engagement.
Quelle: Deutscher Jagdverband, Mitgliederbefragung 2022.
7. Wir brauchen kein ideologisches Jagdverbot, sondern ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement
Die Diskussion um die Fuchsjagd darf nicht zu einer emotionalen Auseinandersetzung zwischen Tierschützern und Jägern verkommen.
Es geht um mehr als die Frage, ob ein Fuchs geschossen werden darf.
Es geht darum, ob wir bereit sind, Verantwortung für unsere heimische Artenvielfalt zu übernehmen.
Dazu gehört ein modernes Wildtiermanagement mit mehreren Bausteinen:
Erstens: Lebensräume erhalten.
Ohne geeignete Lebensräume können sich bedrohte Arten nicht dauerhaft erholen. Landwirtschaft, Politik, Naturschutz und Jägerschaft müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Rückzugsflächen, Feuchtwiesen, Feldraine und strukturreiche Landschaften wieder einen höheren Stellenwert bekommen.
Zweitens: Prädationsdruck berücksichtigen.
In Gebieten mit besonders gefährdeten Bodenbrütern muss geprüft werden, welchen Einfluss Fuchs, Marderartige, Waschbär und andere Prädatoren auf den Bruterfolg haben. Wo ein relevanter Einfluss nachgewiesen ist, muss eine gezielte und tierschutzgerechte Regulierung möglich sein.
Drittens: Erfolge messbar machen.
Artenschutz darf nicht anhand politischer Beschlüsse oder der Anzahl geschützter Tierarten bewertet werden. Entscheidend sind die tatsächliche Bestandsentwicklung, der Bruterfolg und die langfristige Verbesserung der Artenvielfalt.
Viertens: Die Jägerschaft einbeziehen.
Jäger verfügen über das notwendige Wissen, die Revierkenntnis und die praktische Erfahrung, um Naturschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen. Sie müssen deshalb gleichberechtigte Partner im Artenschutz sein.
Artenschutz braucht Verantwortung statt Ideologie
Ich bin überzeugt: Ein pauschales Verbot der Fuchsjagd ist keine Antwort auf den dramatischen Rückgang unserer heimischen Artenvielfalt.
Es wäre zu einfach, den Fuchs zum Schuldigen zu erklären. Genauso falsch wäre es aber, seinen Einfluss auf bedrohte Arten grundsätzlich auszublenden.
Die Landwirtschaft muss ihren Beitrag leisten. Lebensräume müssen wiederhergestellt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss kritisch betrachtet werden. Aber auch die Regulierung von Prädatoren muss dort möglich bleiben, wo sie aus ökologischer Sicht notwendig und fachlich begründet ist.
Die Beispiele aus Luxemburg und den Niederlanden zeigen vor allem eines: Politische Schutzregelungen ersetzen keine kontinuierliche ökologische Erfolgskontrolle. Ein Jagdverbot allein ist noch kein funktionierender Artenschutz.
Wir brauchen keine ideologischen Grabenkämpfe, sondern Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Echter Artenschutz bedeutet nicht, einzelne Tierarten um jeden Preis zu schützen. Echter Artenschutz bedeutet, die gesamte Artenvielfalt zu erhalten.
Und dafür brauchen wir die Jägerinnen und Jäger in Deutschland – heute mehr denn je.
Denn wer unsere Natur wirklich schützen will, muss sie kennen, verstehen und sich aktiv für sie einsetzen.
Quellen:
PNAS – Farmland practices are driving bird population decline across Europe (2023) – Europäische Langzeitstudie zu den Ursachen des Vogelrückgangs.
European Journal of Wildlife Research (2024) – Untersuchung zur Prädation von Wiesenvogelgelegen in den Niederlanden.
Luxemburgisches Verwaltungsgericht – Urteil Nr. 36404 (2016) – Hintergründe zur Einführung des Fuchsjagdverbots.
Luxembourg Times – Luxembourg fox hunting ban stays (2019) – Bewertung der Entwicklung nach Einführung des Verbots.
Mouvement écologique – Maintaining the ban on fox hunting – Angaben zur Entwicklung des Fuchsbandwurms.
Bundesamt für Naturschutz – Vogelschutzbericht 2019 – Bestandsentwicklung heimischer Vogelarten.
NABU – Inseln für den Kiebitz – Bestandsrückgang und Schutzmaßnahmen.
Deutscher Jagdverband – Zahlen zu Jagd und Jägern – Engagement und finanzielle Leistungen der Jägerschaft.
